Ein Steuerpflichtiger ließ sich Diätverpflegung ärztlich anordnen und setzte die Aufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung an
Ein Steuerpflichtiger ließ sich Diätverpflegung ärztlich anordnen und setzte die Aufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung an
In vielen Fällen werden die fehlenden Betriebsausgaben erst sichtbar, wenn der Einkommensteuerbescheid bereits rechtskräftig ist
Veranstaltungsdienste eines Arztes umsatzsteuerfrei
Im Frühling 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
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Ein Steuerpflichtiger ließ sich Diätverpflegung ärztlich anordnen und setzte die Aufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung an
Im Frühling 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht
Im Frühling 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
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