Keine außergewöhnliche Belastung
Keine außergewöhnliche Belastung
Arbeitgeber können für Sonn- und Feiertagsarbeiten Zuschläge zahlen, die bis zu bestimmten Prozent-Grenzen einkommensteuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Im Sommer 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
Aktuelles Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen
Ein Steuerpflichtiger ließ sich Diätverpflegung ärztlich anordnen und setzte die Aufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung an
Zutreffende Einkünftequalifizierung oftmals schwierig
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht
Zutreffende Einkünftequalifizierung oftmals schwierig
Im Frühling 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
Veranstaltungsdienste eines Arztes umsatzsteuerfrei
Theaterstraße 3
30159 Hannover
T: 0511-95275-0 | F: 0511-95275-79
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