Arbeitgeber können für Sonn- und Feiertagsarbeiten Zuschläge zahlen, die bis zu bestimmten Prozent-Grenzen einkommensteuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig sind.
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Eine Arbeitgeberin bot ihren Arbeitnehmern sogenannte „Sensibilisierungswochen“ an.
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Im Sommer 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
Aktuelle Änderungen zum 1.1.2019
Ansprüche auf Vergütungszuschläge
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Neues BMF-Schreiben
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Aktuelles Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen
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30159 Hannover
T: 0511-95275-0 | F: 0511-95275-79
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