Häufige Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind Krankheits- und Behandlungskosten, die die Krankenkassen nicht bezahlen.
Häufige Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind Krankheits- und Behandlungskosten, die die Krankenkassen nicht bezahlen.
Im Winter 2016 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen
Arbeitszeitkonten zur Ansammlung von Überstunden erfreuen sich stetiger Beliebtheit.
Im Herbst 2016 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen
Mit Änderung des Strafgesetzbuches machen sich Ärztinnen und Ärzte künftig wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar.
Eine private Kapitalgesellschaft (GmbH) hatte in angemieteten Räumen eines öffentlich-rechtlichen Krankenhausträgers eine Privatkrankenanstalt betrieben.
Das sogenannte Honorararztmodell ist ein beliebtes Gestaltungsmodell.
Steuerliche Behandlung von Zusatzleistungen
Erforderliche Anbieterzertifizierung
Vorlagebeschluss an den EuGH
Theaterstraße 3
30159 Hannover
T: 0511-95275-0 | F: 0511-95275-79
kanzlei-hannover@vdhm-steuern.de