Steuerbefreiung nach EU-Recht
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Steuerbefreiung nach EU-Recht
OFD Frankfurt zur Anwendung der Abfärberegelung
BMF präzisiert Umsatzsteuerbefreiung
Aufbewahrungspflichten Steuerrecht
Arbeitszeitkonten zur Ansammlung von Überstunden erfreuen sich stetiger Beliebtheit.
Häufige Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind Krankheits- und Behandlungskosten, die die Krankenkassen nicht bezahlen.
Der Betriebsinhaber kann die Aufwendungen als Betriebsausgabe absetzen, und zwar mit dem Segen des Finanzamtes.
Im Winter 2016 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen
Der Betriebsinhaber kann die Aufwendungen als Betriebsausgabe absetzen, und zwar mit dem Segen des Finanzamtes.
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