Gemäß der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) müssen unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden.
Gemäß der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) müssen unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden.
Deutschlands Steuerquote ist seit dem Jahr 2005 von 19,6 % auf 22,8 % (im Jahr 2018) angestiegen.
Wichtige anhängige Steuerverfahren in 2019
Besitzer von E-Autos sowie von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen müssen nur noch 0,5 % des Listenpreises versteuern
Neues BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer
In letzter Zeit mehrten sich verstärkt Gerüchte um die Abschaffung des seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlages.
Ehegatten-Arbeitsverhältnis auf dem Prüfstand
Neues BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer
Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor
Aktuelle Verfahren zur Einkommen- und Umsatzsteuer
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