Ausländische Einkünfte unter dem Progressionsvorbehalt
Ausländische Einkünfte unter dem Progressionsvorbehalt
Wichtige anhängige Steuerverfahren in 2019
Ein bis zum Jahresende nicht genommener Urlaub verfällt nach einer Vorschrift des Bundesurlaubsgesetzes (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) grundsätzlich.
Milliardeneinbußen durch Sozialleistungsmissbrauch
Gemäß der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) müssen unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden.
BFH kippt unter Ehegatten beliebtes Steuermodell
Deutschlands Steuerquote ist seit dem Jahr 2005 von 19,6 % auf 22,8 % (im Jahr 2018) angestiegen.
Verluste und Barausgleiche
Ausländische Einkünfte unter dem Progressionsvorbehalt
Ein bis zum Jahresende nicht genommener Urlaub verfällt nach einer Vorschrift des Bundesurlaubsgesetzes (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) grundsätzlich.
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