Steueroasen im Blickpunkt

Schwarze Liste

Die EU-Finanzminister setzen regelmäßig nicht kooperative Länder und Gebiete, die nach Meinung der EU als Steueroasen agieren, auf eine „schwarze Liste“. Derzeit sind es 15 Länder, die in Sachen Bekämpfung von Steuerbetrug und Geldwäsche keinerlei Verpflichtungen eingegangen sind. Amerikanisch-Samoa, Guam, Samoa, Trinidad und Tobago sowie die Amerikanischen Jungferninseln stehen seit 2017 auf der schwarzen Liste. 2019 neu hinzugekommen sind (gegenüber dem Stand 2017) Barbados, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Marshallinseln. Diese Länder standen vorher auf der grauen Liste. Ebenfalls von der grauen auf die schwarze Liste gesetzt wurden: Aruba, Belize, Bermuda, Fidschi, Oman, Vanuatu und Dominica. Auch diese Länder haben keine geeigneten Folgemaßnahmen gegen Steuerflucht und Geldwäsche ergriffen.

Graue Liste

Neben der schwarzen Liste führen die EU-Finanzminister auch eine graue Liste. Hier sind Länder und Gebiete aufgeführt, die diverse Verpflichtungen eingegangen sind, diese aber erst umsetzen müssen und daher unter stetiger Beobachtung stehen. Die graue Liste umfasst derzeit 34 Länder. 25 Länder wurden seit 2017 gestrichen.

Drohende Maßnahmen

Ländern auf der schwarzen Liste droht die EU mit verstärkter Überwachung und Prüfung, mit Quellensteuern und/oder besonderen Dokumentationspflichten. Inwieweit sich die jeweiligen Staaten, darunter insbesondere die Vereinigten Arabischen Emirate, von diesen Drohungen beeinflussen lassen, bleibt abzuwarten.

Stand: 25. Juni 2019

Bild: simonidadj – stock.adobe.com

Kanzlei Hannover

Theaterstraße 3
30159 Hannover

T: 0511-95275-0 | F: 0511-95275-79
kanzlei-hannover@vdhm-steuern.de

Kanzlei Hameln

Laaker Weg 7 c
31785 Hameln

T: 05151-95816-0 | F: 05151-9581-72
kanzlei@vdhm-steuern.de