Frühstücksgewährung durch den Arbeitgeber

Sachbezüge

Wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge zu, unterliegen diese – von diversen Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht. So ist auch die Gewährung eines Frühstücks nach den amtlichen Sachbezugswerten (für 2018 € 1,73) vom Arbeitgeber zu versteuern. 

Frühstück

Die Reichung von trockenen Brötchen in Kombination mit Heißgetränken zählt nicht als Frühstück, wie das Finanzgericht (FG) Münster entschieden hat (Urteil vom 31.5.2017,11 K 4108/14). Auch gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI R 36/17).

Stand: 27. Dezember 2017

Kanzlei Hannover

Theaterstraße 3
30159 Hannover

T: 0511-95275-0 | F: 0511-95275-79
kanzlei-hannover@vdhm-steuern.de

Kanzlei Hameln

Laaker Weg 7 c
31785 Hameln

T: 05151-95816-0 | F: 05151-9581-72
kanzlei@vdhm-steuern.de