Digitale Lohn-Schnittstelle

BMF-Anwendungsschreiben

Arbeitgeber haben ab dem 1.1.2018 aufzuzeichnende lohnsteuerrelevante Daten über eine amtlich vorgeschriebene einheitliche digitale Schnittstelle elektronisch zu übermitteln. Dies sieht der § 41 Abs. 1 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 2a der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung vor. Details dazu sind in dem neuen Anwendungsschreiben (vom 26.5.2017, IV C 5 -S 2386/07/0005:001) veröffentlicht. Das Schreiben sieht u. a. Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten vor.

Stand: 27. Juli 2017

Kanzlei Hannover

Theaterstraße 3
30159 Hannover

T: 0511-95275-0 | F: 0511-95275-79
kanzlei-hannover@vdhm-steuern.de

Kanzlei Hameln

Laaker Weg 7 c
31785 Hameln

T: 05151-95816-0 | F: 05151-9581-72
kanzlei@vdhm-steuern.de