Steuerfrei nach MwStSystRL
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Lohnfestsetzungen bis 30.4.2020
Lohnfestsetzungen bis 30.4.2020
Unverändert gilt, dass die Offenbarung von geschützten Geheimnissen gegenüber Angestellten in der Arztpraxis keinen Straftatbestand darstellt.
Der BGH hat in dem genannten Urteil klargestellt, dass Pharmagroßhändler nicht verpflichtet sind, einen Mindestpreis zu beachten.
Lohnfestsetzungen bis 30.4.2020
Unverändert gilt, dass die Offenbarung von geschützten Geheimnissen gegenüber Angestellten in der Arztpraxis keinen Straftatbestand darstellt.
Als Anlass für eine Unterstützungsleistung reicht auch eine gewöhnliche Arztrechnung.
Im Winter 2017 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen
Als Anlass für eine Unterstützungsleistung reicht auch eine gewöhnliche Arztrechnung.
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