Ein Ehepaar machte „Schulgeldzahlungen“ für die Tochter und für den Sohn als außergewöhnliche Belastungen geltend.
Ein Ehepaar machte „Schulgeldzahlungen“ für die Tochter und für den Sohn als außergewöhnliche Belastungen geltend.
Im Herbst 2018 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
Nachtzuschläge, private Handynummer
Nachtzuschläge, private Handynummer
Im Herbst 2018 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
Nachtzuschläge, private Handynummer
Ein Zahnarzt hatte seine zahnärztliche Praxis auf seiner Homepage als „Praxisklinik“ bezeichnet.
Steuerfreie Vergütung
Umsatzsteuerpflichtige Leistungen
Keine steuerfreie Nebentätigkeit
Theaterstraße 3
30159 Hannover
T: 0511-95275-0 | F: 0511-95275-79
kanzlei-hannover@vdhm-steuern.de