Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG) kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen.
Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG) kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen.
Detaillierte Leistungsbeschreibung erforderlich
Aufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Detaillierte Leistungsbeschreibung erforderlich
Faire und einfache Besteuerung für mehr Wachstum in Europa
Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG) kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen.
Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in der Corona-Krise
Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in der Corona-Krise
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Fünfte Verordnung
Theaterstraße 3
30159 Hannover
T: 0511-95275-0 | F: 0511-95275-79
kanzlei-hannover@vdhm-steuern.de