Es gibt weiterhin viele Unternehmen, die immer noch von Schließungen betroffen sind oder durch die lange Phase der Pandemie erhebliche Anlaufschwierigkeiten haben.
Es gibt weiterhin viele Unternehmen, die immer noch von Schließungen betroffen sind oder durch die lange Phase der Pandemie erhebliche Anlaufschwierigkeiten haben.
Umsetzung der zweiten Reformstufe zum 1.7.2021
Umsetzung der zweiten Reformstufe zum 1.7.2021
Sozialversicherungsrechtliche Regelungen
Auszahlungsfrist bis 31.3.2022 verlängert
Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.
Unterschiedliche Betriebsstättendefinition
22 Punkte-Paket der Bundesregierung
Unterschiedliche Betriebsstättendefinition
Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.
Theaterstraße 3
30159 Hannover
T: 0511-95275-0 | F: 0511-95275-79
kanzlei-hannover@vdhm-steuern.de