Unterstützungsmaßnahmen sind erst bilanziell zu erfassen, wenn sie ausreichend konkretisiert sind
Unterstützungsmaßnahmen sind erst bilanziell zu erfassen, wenn sie ausreichend konkretisiert sind
Rein rechtlich gehen „alte“ Gewinne auf die Käufer über
Bei der Berechnung lässt die Finanzverwaltung stets nur die kürzeste Strecke zu.
Unterstützungsmaßnahmen sind erst bilanziell zu erfassen, wenn sie ausreichend konkretisiert sind
BMF-Schreiben zur neuen Berechnungsmethode
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021
BMF-Schreiben zur neuen Berechnungsmethode
Allgemeine Abgabefrist endet am 31.10.2021
Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen
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