Beitragssatz für Insolvenzgeldumlage 2024 beträgt 0,06 %
Beitragssatz für Insolvenzgeldumlage 2024 beträgt 0,06 %
Steuerpflicht privat gezahlter Zinsen
Steuerpflicht privat gezahlter Zinsen
Neues Gesetz bringt umfassende Änderungen insbesondere bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Abgleich der Mieteinnahmen mit dem für das jeweilige Kalenderjahr geltenden ortsüblichen Mietzinsniveau zum vollen Werbungskostenabzug erforderlich
Nachreichung der Abrechnungen noch bis 31.1.2024
Die Finanzverwaltung hat für 2024 neue Auslandspauschalen veröffentlich
Kosten für Winterdienst für öffentliche Gehwege absetzbar
Nachreichung der Abrechnungen noch bis 31.1.2024
Beitragssatz für Insolvenzgeldumlage 2024 beträgt 0,06 %
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