Wirtschaftsgüter, für die Investitionsabzugsbeträge ab 2017 gebildet wurden, können jetzt bis Ende 2023 angeschafft werden.
Wirtschaftsgüter, für die Investitionsabzugsbeträge ab 2017 gebildet wurden, können jetzt bis Ende 2023 angeschafft werden.
Der Staat fördert auch in 2023 die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, allerdings fällt die Förderung geringfügiger als bisher aus.
Steueränderungen und Anpassungen an die Rechtsprechung
Keine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
Pauschalsatz unterstellt 180 Fahrten im Jahr
Schärfere Mitwirkungspflichten für Steuerzahler
BMF veröffentlicht Entwurfsschreiben
Was dem Steuerzahler „netto“ bleibt
Steuergesetzgeber will 48 Millionen Steuerpflichtige steuerlich entlasten
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
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