Anpassung des BMF-Schreibens
Anpassung des BMF-Schreibens
Anpassung der Zuschlagssätze zum 1.1.2020
Bereits seit 1.6.2015 können die jeweiligen Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt.
Einstellung der Website zum Jahresende
Inländische Banken erheben auf Investmentfondsanlagen jeweils zum Jahresanfang eine „Vorabpauschale“, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Anpassung der Zuschlagssätze zum 1.1.2020
Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
Steuerliche Liquiditätshilfen im Überblick
Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden.
Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden.
Theaterstraße 3
30159 Hannover
T: 0511-95275-0 | F: 0511-95275-79
kanzlei-hannover@vdhm-steuern.de